Viele von Euch wissen, dass die deutsche Regierung 2013 im Tierschutzgesetz ein Verbot zoophiler Handlungen erlassen hatte. Seitdem droht zoophilen Menschen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Aktivisten, die sich für die Rechte von Zoophilen einsetzen, sind dagegen angegangen und haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet.

In der Presse ist nun zu lesen, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt wurde. Wie man in dem Beschluß jedoch lesen kann, wurde das Gesetz dennoch stark eingeschränkt. Die Richter haben in ihrer Begründung dargelegt, wann dieses Gesetz überhaupt greift.

In Kürze zusammen gefasst, das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass freiwilliger und einvernehmlicher Sex zwischen Tier und Mensch legal ist. Nur wenn das Tier gezwungen bzw. Gewalt angewendet wird, macht man sich strafbar. Deutschland hat also kein Zoophilieverbot, sondern ein Tiervergewaltigungsverbot.

Genaueres ist auf der Webseite des ZETA-Vereins und auf dem zoophilen Infoportal zu lesen.